Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 57/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 11.02.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 23.01.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.


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