Teilurteil vom Landgericht Wuppertal - 4 O 96/18

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Abrechnung über die im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 im K-Bonus-System der Beklagten getätigten bonusrelevanten Umsätze sowie den darauf entfallenden K-Bonus zu erteilen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten in Bezug auf die Entscheidung über die Auszahlung der im K-Bonus-System getätigten bonusrelevanten Umsätze auf Grund der K-Bonusrichtlinie von 2014 für das Jahr 2018 kein Ermessen zusteht.

Im Übrigen wird der Feststellungsanspruch abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 €.


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