Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 20/04 KR ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2004 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 10.052,75 Euro festgesetzt.


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