Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 B 1/06 R ER

Tenor

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beigeladenen tragen ihre Kosten selbst.

3. Der Streitwert wird auf 137.100,- EUR festgesetzt.


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