Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 35/06 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.08.2006 geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund für die Zeit ab 05.04.2006 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I, XX, T beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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