Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 AS 12/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 23.06.2006 teilweise geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 04.04.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.06.2005 wird aufgehoben, soweit die Beklagte den Kläger verpflichtet hat, Nachweise über seine Vermögensverhältnisse vorzulegen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Kläger trägt drei Viertel, die Beklagte ein Viertel der Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.500 EUR festgesetzt.


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