Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 225/05 U

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.10.2005 wird zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Der Klägerin werden Gerichtskosten in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.


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