Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 R 99/07

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.04.2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen.


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