Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 230/05 KR

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28.10.2005 werden zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf EUR 3.693,41 festgesetzt.


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