In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden
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Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel, - 2.
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Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann, - 3.
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Offiziere auf Zeit, - 4.
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Offiziere der Reserve.