Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 81/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.03.2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 709,71 Euro festgesetzt.


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