Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 43/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.03.2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens auch in der Berufungsinstanz. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 2500,- Euro festgesetzt.


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