Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 105/09 AS ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 18.03.2009 wird zurückgewiesen. Kosten der Antragsteller werden auch im Beschwerdeverfahren nicht erstattet.


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