Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 B 7/09 KA

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.02.2009 abgeändert. Der Streitwert für das Verfahren S 19 KA 5/08 wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet.


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