Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 638/13 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragssteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.03.2013 wird zurückgewiesen. Kosten der Antragsteller sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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