Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1881/13 NZB

Tenor

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Münster vom 8. August 2013 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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