Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 411/15

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21.01.2015 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.010,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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