Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 164/15

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.06.2015 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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