Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1571/19 B ER; L 7 AS 1587/19 B

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.08.2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.


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