Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 R 947/20 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.10.2020 geändert. Die Vergütung des Sachverständigen für sein im Verfahren S 13 R 222/18 (neues Aktenzeichen: S 15 R 222/18) erstattetes Gutachten vom 27.06.2020 wird auf 1154,54 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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