Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1178/20 B ER, L 7 AS 1179/20 B

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.07.2020 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.


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