Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 842/17

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 5.7.2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszugs mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 4.691,25 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 18 20 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen