Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 21 AS 1422/25 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 7.10.2025 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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