Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 89/20

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.09.2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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