Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 280/01

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Kleve vom 04.11.2001 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300 EUR vorläufig voll-streckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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