Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 123/01

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 07. Mai 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal -Einzelrichter- teilweise abge-ändert und die Klage kostenpflichtig zu Lasten des Klägers ganz abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Voll-streckung gegen eine Sicherheitsleistung von 8.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.


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