Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-Kart 23/03 (V)

Tenor

I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des An-tragsgegners vom 8. Juli 2003 wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.

II. Der Antragsteller hat dem Antragsgegner und der Beteiligten zu 1. die ihnen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Aus-lagen zu erstatten.

III. Der Beschwerdewert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.


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