Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 102/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. Juni 2003 verkündete Ur-teil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.860,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz aus 18.208,00 EUR seit dem 9. Ja-nuar 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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