Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 57/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Januar 2004 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landge-richts Wuppertal abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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