Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 26/04

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 21. Oktober 2004 aufgehoben und das Landgericht verpflichtet, das Klageverfahren fortzusetzen.

II. Der Beschwerdewert wird auf 150.000 EUR festgesetzt.


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