Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 35/05

Tenor

Die Erinnerung der Antragstellerin vom 6. Januar 2006 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2005 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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