Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 19/05

Tenor

Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des Rechtsbehelfs der Antragstellerin der Kostenfestsetzungsbeschluss I des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. November 2005 aufgehoben und werden die der Antragstellerin zu erstattenden Kosten wie folgt neu festgesetzt.

Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts vom 13. Juli 2005 sind von der Antragsgegnerin Kosten in Höhe von 2.646,68 € an die Antragstellerin zu erstatten.

Der weitergehende Kostenfestsetzungs- und -ausgleichungsantrag der An-tragstellerin wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.


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