Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 165/06

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 3 hat die der Beteiligten zu 2 im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstands: 1.600.000,00 EUR.


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