Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 110/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts

Düsseldorf vom 30. Mai 2005 (33 C 13795/05) unter gleichzeitiger

teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Senats vom

15. November 2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 259,25 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

15. September 2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil des Senats vom 15.

November 2006 aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 88 % und

die Beklagte zu 12 %. Der Kläger trägt jedoch diejenigen

Kosten allein, die durch seine Säumnis im Senatstermin vom

Vom 15. November 2006 veranlasst wurden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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