Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 209/06

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.11.2006 verkündete Urteil der Vorsitzenden der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (39 O 1/06) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.