Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 186/06

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. November 2006 abgeändert und wird die Klage abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der

Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.


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