Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 150/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31.08.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des LG Kleve (1 O 26/07) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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