Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 164/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 20.06.2007 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihren Verbindlichkeiten zu befreien und zwar

- gegenüber W. P., B.-straße ..., T., aus dem Urteil des Oberlandes-gerichts Hamm (28 U 174/05) vom 16.02.2006 in Höhe von 6.390,87 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2005 und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Detmold (1 O 302/05) vom 18.04.2006 in Höhe von 4.279,07 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.03.2006;

- gegenüber der Oberjustizkasse Hamm aus der Justizkostenforde-rung zum Kassenzeichen ... in Höhe von 188,55 €;

- gegenüber O. K., A. G. ..., T., aus dem Urteil Landgericht Detmold (1 O 165/06) vom 24.07.2006 in Höhe von 7.219,80 € nebst 5% Zin-sen über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2005 und aus dem Kos-tenfestsetzungsbeschluss Landgericht Detmold (1 O 165/06) in Höhe von 1.685,97 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2006.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 14% und die Beklagte zu 86%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 10% und der Beklagten zu 90% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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