Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 W 70/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Rechtspflegerin - vom 5. August 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.

Beschwerdewert:: 606,00 EUR


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