Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 110/08

Tenor

Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts wird geändert.

Das Gesuch der Beteiligten zu 1 und 6 wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens bis zur Zurückverweisung tragen die Beteiligten zu 1; die nach Zurückverweisung entstandenen

gerichtlichen Kosten fallen den Beteiligten zu 1 und 6 zur Last.

Außergerichtliche Kosten werden im gesamten Verfahren nicht erstattet.

Wert: 3.000,- Euro.


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