Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.
BGB § 1027 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.