Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 64/08

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 03. März 2008 - 9 O 394/07 - wird zu-rückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zwangsweise gegen sie durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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