Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 1/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einer Stellungnahmefrist auf den Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 30. Januar 2009 wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 ist gegenstandlos.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auf-erlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 125.000 Euro festgesetzt.


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