Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 276/09

Tenor

Auf die Berufung des Arrestbeklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Arrestbefehl der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Mai 2009 wird aufgehoben und der auf seinen Erlass gerichtete Antrag des Arrestklägers vom 12. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Arrestkläger.


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