Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 RVs 37/10

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Jugendrichters des Amtsgerichts Erkelenz vom 15. Oktober 2009 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es ihn betrifft.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Strafrichter des Amtsgerichts Erkelenz zurückverwiesen.


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