Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-4 Ws 494/10

Tenor

I.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

II.

Die dem Rechtsanwalt F. in K. aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf

715,88 Euro

festgesetzt.

III.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

IV.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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