Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-14 U 72/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Juni 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – (10 O 88/10) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.


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