Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 9/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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