Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 26/12

Tenor

Die Beschwerde der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss der 212. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Von einer Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


Gründe

A)

1 2 3 4 5 6

B)

7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Zitiert von

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