Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 68/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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